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StuB Nr. 17 vom Seite 658

Die doppelte Wahrscheinlichkeit bei der Rückstellungsbildung

Anmerkungen zum

Vorsitzender Richter am FG Bernd Rätke

Welche Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit sind bei einer Rückstellung wegen einer gerichtlich anhängigen Rückzahlungsverpflichtung zu stellen? Mit dieser Frage beschäftigt sich der BFH in seiner aktuellen Entscheidung , macht dabei aber auch zweifelhafte Ausführungen zur Wertaufhellung.

Kernaussagen
  • Aus der Wahrscheinlichkeit für das Bestehen einer Verbindlichkeit ergibt sich nicht die Wahrscheinlichkeit der drohenden Inanspruchnahme.

  • Eine Rückstellung wegen eines gegen den Stpfl. gerichtlich geltend gemachten Anspruchs ist grundsätzlich zu bilden. Ausnahmen bestehen bei offensichtlicher Erfolglosigkeit der Klage oder bei einem ausführlich begründeten Rechtsgutachten, das ein Obsiegen des Stpfl. im Zivilprozess prognostiziert.

  • Der BFH wendet die Grundsätze der Wertaufhellung im aktuellen Urteil nicht nachvollziehbar an.

I. Sachverhalt und Entscheidung des BFH

1. Sachverhalt

[i]Hoffmann, Rechtshängige Verpflichtungen II, StuB 13/2015 S. 481 NWB CAAAE-93825 Hoffmann, Rechtshängige Schadenersatzverpflichtungen, StuB 12/2013 S. 437 NWB VAAAE-38947 Happe, Rückstellungen für Prozesskosten und Prozessrisiken, BBK 6/2013 S. 261 NWB LAAAE-31396 Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 6. Aufl., Herne 2015 § 253 NWB FAAAE-80384 Die Klägerin war eine bilanzierende S...