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BBK Nr. 6 vom Seite 261

Rückstellungen für Prozesskosten und Prozessrisiken

Eine Bestandsaufnahme mit Bezug zur aktuellen Rechtsprechung

Rüdiger Happe

Mit [i]Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 25. 9. 2012 - 3 K 77/11 NWB KAAAE-20635 Urteil vom hatte das FG Schleswig-Holstein über die Bildung einer Rückstellung im Fall einer gegen den Steuerpflichtigen gerichteten Klage zu entscheiden. Das Urteil gibt Anlass, die Rückstellungen für Prozesskosten und - risiken im Allgemeinen zu beleuchten.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Einführung

Jede [i]Zeidler/Mißbach (Hrsg.), Rückstellungen von A-Z: Prozesskosten und -risiken NWB NAAAC-42961 unternehmerische Betätigung birgt die Gefahr, aus verschiedenen Gründen verklagt zu werden. Im Gegenzug dazu sieht sich der Unternehmer mehr oder weniger häufig veranlasst, einen Geschäftspartner zu verklagen. In beiden Situationen ist das Risiko einer nicht unerheblichen finanziellen Belastung gegeben. Neben einer eventuellen Hauptforderung, die aus verschiedenen Anlässen fällig sein könnte, entstehen erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten, insbesondere für den Fall, dass der Unternehmer im Prozess unterliegt. Das Vorsichtsprinzip des § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB gebietet es, die möglichen Risiken rechtzeitig in Form einer Rückstellung bilanziell abzubilden.

Ob [i]Rückstellung abhängig von Prozessartund in welcher Höhe eine Rückstellung zu bilden ist, hängt entscheidend davon ab, um welche Art Prozess e...