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Ausschüttung aus im Erwerbszeitpunkt vorhandenen Rücklagen – Widerspruch zwischen IAS 27 und IFRS 9?
I. Sachverhalt
Ende 01 erwirbt die M für einen Kaufpreis von 50 Mio € alle Anteile an der T-GmbH. Die bis zum Erwerbszeitpunkt erwirtschafteten und thesaurierten Gewinne der T (10 Mio €) stehen vertragsgemäß schon der M zu und werden in 02 an M ausgeschüttet. Die M bilanziert in ihrem IFRS-Einzelabschluss (EA) die Beteiligung am Tochterunternehmen (TU) gem. dem Wahlrecht aus IAS 27.10 weder at equity noch at cost, sondern in Übereinstimmung mit IFRS 9 (IAS 27.10(b)). Auf der nächsten Stufe, nämlich in der Anwendung von IFRS 9, besteht ein weiteres Wahlrecht zwischen Erfassung von fair value-Änderungen in der GuV oder im sonstigen Ergebnis (OCI). M entscheidet sich hier für die erfolgsneutrale zweite Variante (IFRS 9.5.7.5).
II. Fragestellung
Wie ist die Ausschüttung der T im EA 04 der M zu behandeln?
III. Lösungshinweise
1. Behandlung nach IFRS 9
Da sich M für die Bilanzierung nach IFRS 9 entschieden hat, besteht gem. IFRS 9.5.7.5 i. V. mit IFRS 9.5.7.1(b) ein bei Ersteinbuchung (in 01) ausübbares weiteres Wahlrecht, ob sie spätere fair value-Änderungen erfolgswirksam (in der GuV) oder erfolgsneutral (im OCI) erfasst. Diese Wahlrechtsausübung hat – abweichend vom 2009er Exposure Draft des IFRS 9 (IFRS 9.BC5.25) – i. d. R. jed...