Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ausschüttung aus Kapitalrücklage und aus Realisierung im Erwerbszeitpunkt vorhandener stiller Reserven
I. Sachverhalt
In 01 erwirbt die Holding H für einen Kaufpreis von 5 Mio € alle Anteile an der G-GmbH. Zum Erwerbszeitpunkt hat die G ein gezeichnetes Kapital von 0,5 Mio € und keine Rücklagen, dafür jedoch stille Reserven von 4,5 Mio € in nicht bilanziertem Know-how (nachfolgend Alt-Know-how).
In 02 leistet H eine Zahlung von 1,5 Mio € in die Kapitalrücklage der G. Mit diesen frischen Mitteln „investiert“ die G in neue Geschäftsfelder und schafft bis 05 weiteres Know-how (Neu-Know-how) mit einem Zeitwert von mehr als 1,5 Mio €.
Bei im Übrigen ausgeglichenem Ergebnis 01 bis 05 wird das Alt-Know-how in 05 für einen Preis von 4,5 Mio € veräußert. Nicht nur der daraus resultierende Gewinn, sondern durch Auflösung der Kapitalrücklage weitere 1,5 Mio €, in Summe also 6 Mio €, werden in 06 an die H ausgeschüttet.
II. Fragestellung
Wie ist die Ausschüttung bei H handelsbilanziell zu erfassen?
III. Lösungshinweise
1. Grundsatz: Beteiligungsertrag
Grundsätzlich führen Ausschüttungen von Untergesellschaften bei der Obergesellschaft zu einem Beteiligungsertrag.
2. Ausnahme: Anschaffungskostenminderung
Fraglich ist, ob ein Beteiligungsertrag auch insoweit vorliegen kann, a...