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StuB Nr. 23 vom Seite 906

Ausschüttung aus Kapitalrücklage und aus Realisierung im Erwerbszeitpunkt vorhandener stiller Reserven

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

In 01 erwirbt die Holding H für einen Kaufpreis von 5 Mio € alle Anteile an der G-GmbH. Zum Erwerbszeitpunkt hat die G ein gezeichnetes Kapital von 0,5 Mio € und keine Rücklagen, dafür jedoch stille Reserven von 4,5 Mio € in nicht bilanziertem Know-how (nachfolgend Alt-Know-how).

In 02 leistet H eine Zahlung von 1,5 Mio € in die Kapitalrücklage der G. Mit diesen frischen Mitteln „investiert“ die G in neue Geschäftsfelder und schafft bis 05 weiteres Know-how (Neu-Know-how) mit einem Zeitwert von mehr als 1,5 Mio €.

Bei im Übrigen ausgeglichenem Ergebnis 01 bis 05 wird das Alt-Know-how in 05 für einen Preis von 4,5 Mio € veräußert. Nicht nur der daraus resultierende Gewinn, sondern durch Auflösung der Kapitalrücklage weitere 1,5 Mio €, in Summe also 6 Mio €, werden in 06 an die H ausgeschüttet.

II. Fragestellung

Wie ist die Ausschüttung bei H handelsbilanziell zu erfassen?

III. Lösungshinweise

1. Grundsatz: Beteiligungsertrag

Grundsätzlich führen Ausschüttungen von Untergesellschaften bei der Obergesellschaft zu einem Beteiligungsertrag.

2. Ausnahme: Anschaffungskostenminderung

Fraglich ist, ob ein Beteiligungsertrag auch insoweit vorliegen kann, a...