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Aufgrund unrichtigen Steuerausweises entstandene Umsatzsteuer besteht bis zur Berichtigung des Steuerbetrags
, NV
Streitig war im , ob die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision begründet ist und dem Kläger die Revisionszulassung letztinstanzlich noch ermöglicht.
A. Leitsatz (nicht amtlich)
Die Berichtigung von Rechnungen des Leistenden führt nicht dazu, dass eine nach § 14c UStG geschuldete Steuer rückwirkend auf den Zeitpunkt der Rechnungserteilung entfällt.
B. Beschluss des BFH
Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das ist unbegründet und führt nicht zur Revisionszulassung.
Eine Zulassung der Revision wegen der Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts verlangt substantiierte und konkrete Angaben dazu, weshalb eine Entscheidung des BFH zu einer bestimmten, abstrakt formulierten Rechtsfrage aus Gründen der Rechtsklarheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse liegt, weshalb die aufgeworfene Rechtsfrage klärungsbedürftig und im angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig ist (siehe den ).
Obigen Anforderungen genügte die ...