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BFH 15.04.2015 V R 46/13, NWB 36/2015 S. 2628

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug eines Generalmieters und steuerfreie Entschädigung für die Ablösung einer Mietgarantie

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der Vorsteuerabzug eines Generalmieters aus seinen Mietaufwendungen richtet sich nach § 15 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 i. V. mit § 9 UStG und ist damit nur insoweit zulässig, als der Vermieter wirksam zur Umsatzsteuer optiert hat. Wird darüber hinausgehend Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, liegt ein unrichtiger Steuerausweis vor, der kein Recht zum Vorsteuerabzug begründet. (2) Der umsatzsteuerbare Verzicht auf eine Mietgarantie ist steuerfrei, wenn die Einräumung der Mietgarantie nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG steuerfrei ist oder bei Entgeltlichkeit steuerfrei wäre.

Anmerkung:

Gegenstand des Urteils sind zwei Rechtsfragen: (a) Ein Streitpunkt war der Vorsteuerabzug aus den Mietzinszahlungen der Klägerin (einer GbR) als Zwischenmiet...