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Informationsflyer – Europäische Erbrechtsverordnung (BMJV)
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat zur Europäischen Erbrechtsverordnung (EU-Erbrechtsverordnung bzw. EU-ErbVO) einen Informationsflyer herausgegeben.
Hintergrund: Ab dem gilt die Europäische Erbrechtsverordnung in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Großbritanniens, Irlands und Dänemarks. Diese Verordnung enthält Bestimmungen zu Erbfällen mit sogenannter Auslandsberührung. Die Verordnung regelt, welches nationale Erbrecht auf einen solchen Erbfall mit Auslandsberührung anzuwenden ist und welches Gericht oder welche sonstige Stelle in diesen Fällen zuständig ist. Zudem führt sie ein Europäisches Nachlasszeugnis ein.
Hinweis: Den Flyer können Sie auf der Homepage des BMJV abrufen. Daneben hat das Justizministerium des Landes Nordrhein-We...