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NWB EV 9/2015 S. 298

Gesetzgebung – Erbrecht wird neu geregelt (Bundesregierung)

Immer mehr Menschen arbeiten in europäischen Nachbarländern oder verbringen dort ihren Lebensabend. Viele von ihnen besitzen am neuen Lebensort wie auch im Heimatland Vermögen. Im Todesfall sind die Erben damit oftmals überfordert. Die Abwicklung von Erbfällen innerhalb der EU soll nun vereinfacht werden. Darauf weist das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hin.

Hintergrund: Ab August 2015 gilt die neue Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Diese regelt, welches nationale Erbrecht anzuwenden ist, wenn Vermögen in mehreren EU-Staaten zu vererben ist. Die neue Verordnung bietet vor allem größere Rechtssicherheit, von der jährlich gut 450.000 Familien profitieren werden.

EU-Vorschriften erleichtern die Abwicklung von Erbfällen

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