Managementbeteiligung als Gegenstand eigener Erwerbsquelle neben dem Arbeitsverhältnis
Leitsatz
1) Der Gewinn aus der Veräußerung einer Managementbeteiligung stellt dann keinen Arbeitslohn dar, sondern ist Ertrag einer
eigenständigen Erwerbsquelle, wenn der Mitarbeiter die Beteiligung neben weiteren Mitarbeitern und weiteren wesentlich beteiligten
Private Equity Gesellschaften zu einem marktgerechten Preis erworben hat und ein effektives Verlustrisiko trägt.
2) Keine maßgebliche indizielle Bedeutung hat, dass die Beteiligung zunächst Mitarbeitern der ersten Führungsebene und sodann
den Mitarbeitern der zweiten Führungsebene angeboten wurde, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Ausschluss aus der
Beteiligung mit fremdüblicher Abfindung zur Folge hat und eine Veräußerungsbeschränkung für den Mitarbeiter besteht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 8 Nr. 3 DStRE 2016 S. 209 Nr. 4 DStZ 2016 S. 220 Nr. 7 GmbH-StB 2015 S. 295 Nr. 10 EAAAE-99620
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