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FG München Beschluss v. - 2 V 814/17

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG § 8 Abs. 1, EStG § 20, FGO § 69 Abs. 3 S. 1, FGO § 69 Abs. 2 S. 2

Aussetzung der Vollziehung: Erlös aus der Veräußerung einer Kapitalbeteiligung, deren Erwerb auf einer Sonderrechtsbeziehung beruhte, als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Leitsatz

1. Ob ein Leistungsaustausch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit oder aufgrund einer Sonderrechtsbeziehung einer anderen Einkunftsart oder dem nichtsteuerbaren Bereich zuzurechnen ist, ist anhand einer Tatsachenwürdigung unter Einbeziehung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalles zu prüfen und zu beurteilen. Dabei kommt es nicht auf das äußere Erscheinungsbild, sondern auf den wirtschaftlichen Gehalt an.

2. Die Veräußerung einer Kapitalbeteiligung, deren Erwerb zu einem marktgerechten Kaufpreis auf einer Sonderrechtsbeziehung beruhte, führt nach der im Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung gebotenen summarischen Betrachtung zu Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, wenn bei einer Gesamtschau auf sämtliche mit der Kapitalbeteiligung in Zusammenhang stehenden Verträge sowie auf deren zeitlichen Zusammenhang – insbesondere bei einer zweckbezogenen Würdigung der Vertragsregelungen – entscheidende Gesichtspunkte für einen vorrangigen Veranlassungszusammenhang des Veräußerungserlöses mit den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit als angestellter Manager sprechen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2018 S. 214 Nr. 5
GmbH-StB 2018 S. 127 Nr. 4
SAAAG-70457

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