Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Körperschaftsteuer | Veräußerungsgewinnbefreiung nach § 8b Abs. 2 KStG
Das BMF hat zur Behandlung von nachträglichen Kaufpreisveränderungen und Veräußerungskosten, die vor oder nach dem Wirtschaftsjahr der Anteilsveräußerung entstanden sind, unter Berücksichtigung der aktuellen BFH-Rechtsprechung Stellung genommen ( NWB NAAAE-97190).
Hintergrund: Bei der Ermittlung des Einkommens bleiben Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft unter den Voraussetzungen des § 8b KStG außer Ansatz. Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis oder der an dessen Stelle tretende Wert nach Abzug der Veräußerungskosten den Buchwert übersteigt (§ 8b Abs. 2 Satz 2 KStG). In diesem Zusammenhang fraglich war lange, wie sich eine spätere Kaufpreisminderung (oder -erhöhung) oder ein späterer Kaufpreisausfall au...