Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verjährung des insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbots nach § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO
Hinsichtlich des Vorsteuervergütungsanspruchs aus der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters hat das FA das insolvenzrechtliche Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO zu beachten. Der Insolvenzverwalter kann dieses Aufrechnungsverbot analog § 146 Abs. 1 InsO i. V. mit §§ 195 ff. BGB nur innerhalb einer dreijährigen Verjährungsfrist durchsetzen. Die Verjährungsfrist beginnt frühestens mit Ablauf desjenigen Jahres, in dem der Vorsteuervergütungsanspruch steuerrechtlich entstanden ist.
Mit Urteil vom - VII R 6/10 NWB UAAAD-59909 (BStBl 2011 II S. 374 = Kurzinfo StuB 2011 S. 158 NWB SAAAD-61423) hat der BFH seine frühere Rechtsprechung aufgegeben und entschieden, dass die Verrechnung von Insolvenzforderungen des FA mit einem aus der Honorarzahlung an einen vorläufigen Insolvenzverwalter resultierenden Vorsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldn...