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Keine Aufrechnung von Insolvenzforderungen des Finanzamts mit einem Vorsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners
Die Verrechnung von Insolvenzforderungen des FA mit einem aus der Honorarzahlung an einen vorläufigen Insolvenzverwalter resultierenden Vorsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners ist, sofern bei Erbringung der Leistungen des vorläufigen Insolvenzverwalters die Voraussetzungen des § 130 InsO oder des § 131 InsO vorgelegen haben, unzulässig ( Änderung der Rechtsprechung; Bezug: § 96 Abs. 1 Nr. 3, § 130, § 131 InsO).
Mit (BStBl 2006 II S. 193) hatte der VII. Senat des BFH entschieden, dass § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO nicht die Aufrechnung des FA mit Steuerforderungen aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den aus dem Vergütungsanspruch des vorläufigen Insolvenzverwalters herrührenden Vorsteueranspruch des Insolvenzschuldners hindere. Die für das F...