Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Änderung von Steuerbescheiden bei „schlichtem Vergessen“ von Angaben in der Steuererklärung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB HAAAE-99136 Steuerbescheide sind gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei Vorliegen neuer Tatsachen zu ändern, wenn den Steuerpflichtigen oder seinen Berater kein grobes Verschulden an dem verspäteten Bekanntwerden der neuen Tatsache trifft. Der [i]BFH, Urteil vom 10. 2. 2015 - IX R 18/14 NWB YAAAE-93365 NWB YAAAE-93365 festgestellt, dass bei „schlichtem Vergessen“ des Eintrags eines zuvor durch den Steuerberater ermittelten Werts in das Steuerformular nicht grds. ein grobes Verschulden des steuerlichen Beraters angenommen werden kann. Des Weiteren hat der BFH festgestellt, dass Tatsachen, die für ein grobes Verschulden sprechen, vom Finanzamt vorzutragen und zu beweisen sind.
Ausführlicher Beitrag s. .
BFH-Urteil vom 10. 2. 2015 - IX R 18/14 – Ausgangssachverhalt
[i]AusgangssachverhaltDer seinerzeit für den Kläger zuständige Steuerberater ermittelte für das Jahr 2007 einen Veräußerungsverlust nach § 17 EStG. Die GmbH, an der der Kläger zu 75 % beteiligt war, war im Jahr 1999 liquidiert worden. Die Liquidation wurde im Jahr 2007 beendet und die Gesellschaft in diesem Jahr gelöscht. Bei der Eingabe der Daten der Steuererklärung 2007 vergaß der Steuerberater, den zuvor ermit...