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Änderung von Steuerbescheiden bei „schlichtem Vergessen“ von Angaben in der Steuererklärung
Zum Begriff des „groben Verschuldens“ und zur Beweislast für das Vorliegen desselben
[i]BFH, Urteil vom 10. 2. 2015 - IX R 18/14 NWB YAAAE-93365 Der NWB YAAAE-93365 entschieden, dass der in der Änderungsvorschrift des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO geregelte Begriff des Verschuldens bei elektronischen Steuererklärungen nicht anders auszulegen ist [i]infoCenter „Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen“ NWB OAAAA-57026 als bei schriftlich gefertigten Steuererklärungen. Des Weiteren hat er klargestellt, dass das „schlichte Vergessen“ eines Eintrags von selbst ermittelten Besteuerungsgrundlagen in das [i]Kaluza/Baum, NWB 34/2013 S. 2728; Schneider, NWB 24/2013 S. 1864elektronische Formular nicht grds. grob fahrlässig im Sinne dieser Vorschrift ist. Die Beweislast für das Vorliegen eines grob fahrlässigen Verhaltens des Steuerpflichtigen oder seines Steuerberaters trägt jeweils das Finanzamt.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. BFH-Urteil vom 10. 2. 2015 - IX R 18/14 – Ausgangssachverhalt
[i]Ausgangsfall: Steuerberater vergisst einen zuvor ermittelten Verlustbetrag in das Steuerformular einzutragenDer seinerzeit für den Kläger zuständige Steuerberater ermittelte für das Jahr 2007 einen Veräußerungsverlust nach § 17 EStG. Die Gesellschaft, eine GmbH, an der der Kläger eine Beteiligung in Höhe von 75 % hielt, war im Jahr 1999 liquidiert worden. Die Liquidation wurde im Jahr 2007 beendet ...