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NWB Nr. 34 vom Seite 2525

Mietvertrag für behindertengerechten Wohnraum

Behindertengerecht für Bewegungseinschränkungen

Bernd Lemke

[i]Lemke, NWB 20/2015 S. 1474 und NWB 28/2015 S. 2077Freifinanzierter, behindertengerecht ausgebauter Wohnraum ist selten. Der Anteil an den Gesamtwohnungen liegt noch im einstelligen Prozentbereich. Immer mehr Senioren leiden mit zunehmendem Alter an Bewegungseinschränkungen (Behinderung) und bedürfen deshalb besonderen Wohnraums, wenn sie nicht einen Heimplatz in Anspruch nehmen wollen. Der Wohnraum für Behinderte mit Bewegungseinschränkung weist zahlreiche Besonderheiten auf. So wird beispielsweise bei Rollstuhlnutzung von der DIN 18040 die Greif- und Bedienhöhe auf 0,85 m über Bodenniveau festgelegt. Für die Nutzung von Schaltern und Tastern benötigen Rollstuhlfahrer oder Nutzer von Rollatoren einen seitlichen Abstand von 0,5 m zu Wänden und bauseitigen Einrichtungen. Fenstergriffe sollten (idealerweise) eine Höhe von 0,85 m über Bodenniveau aufweisen. Wenn diese rollstuhlgerechten Vorgaben nicht erfüllt sind, kommt es zu einer erhöhten Beanspruchung der Substanz und Schäden sind vorprogrammiert. Ist vermieterseits der Umbau zur behindertengerechten Wohnung als Investment zur Erzielung einer höheren Mieteinnahme...