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NWB Nr. 28 vom Seite 2077

Der Umbau der einzelnen WEG-Einheit zur barrierefreien oder behindertengerechten Wohnung

Müssen alle Wohnungseigentümer zustimmen?

Bernd Lemke

Die Motivlage für den Umbau einer einzelnen WEG-Einheit zu einer barrierefreien oder behindertengerechten Wohnung kann vielschichtig sein. Zwei unterschiedliche Fallgestaltungen sind zu unterscheiden: Im ersten Fall lässt der Eigentümer die Wohnung für sich selbst barrierefrei herrichten. Sei es, dass er die barrierefreie Wohnung akut benötigt oder dass er (vorausschauend) von einem mehrgeschossigen Eigenheim in eine altersgerechte Wohnung umziehen möchte. Die zweite Konstellation ist gegeben, wenn aufseiten des Eigentümers die Möglichkeit der nachhaltigen Mietsteigerung und Sicherung im Vordergrund steht, da durch eine barrierefreie Wohnung eine höhere Mieteinnahme erzielt werden kann. Kompliziert wird es für den Eigentümer, wenn er investitions- und umbaubereit ist, aber die Miteigentümergemeinschaft nur auf das Stoppen des Wertverlusts bedacht ist. Also beschränkt sie sich auf Instandsetzung und Instandhaltung, ohne eine Wertsteigerung erzielen zu wollen. Der Umbau einer einzelnen WEG-Einheit zu einer barrierefreien oder behindertengerechten Wohnung ist an bestimmte Rahmenbedingungen hinsichtlich des Umbaus gebunden, die sich aus der Gemeinschafts...