VAG § 184

Teil 2: Vorschriften für die Erstversicherung und die Rückversicherung

Kapitel 4: Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

§ 184 Organe

Die Satzung hat zu bestimmen, wie ein Vorstand, ein Aufsichtsrat und eine oberste Vertretung (oberstes Organ; Versammlung von Mitgliedern oder von Vertretern der Mitglieder) zu bilden sind.

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TAAAE-98066