VAG § 183
Teil 2: Vorschriften für die Erstversicherung und die Rückversicherung
Kapitel 4: Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
§ 183 Bekanntmachungen
(1) Die Satzung hat zu bestimmen, wie die Vereinsbekanntmachungen erlassen werden.
(2) Vereinsbekanntmachungen sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
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TAAAE-98066