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Keine Rückstellung für die Wartung von Flugzeugen
Für die Wartung von Flugzeugen sind keine Rückstellungen zu bilden (FG Düsseldorf, nrkr. Urteil vom - 6 K 418/14 K,F NWB WAAAE-93062 Revision zugelassen).
Hintergrund: Voraussetzung für die Passivierung einer öffentlich-rechtlichen Verbindlichkeit als Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gem. § 249 Abs. 1 HGB ist, dass sie am Bilanzstichtag hinreichend konkretisiert und zu diesem Zeitpunkt entweder dem Grunde nach entstanden oder – sofern es sich um eine künftig entstehende Verbindlichkeit handelt – wirtschaftlich im abgelaufenen oder in den vorangegangenen Wirtschaftsjahren verursacht worden ist ( NWB VAAAA-92448, BStBl 1987 II S. 848).
Sachverhalt: Die Klägerin führt Flüge durch, für die eine Lizenz des Luftfahrtbundesamts bzw. Verkehrsministeriums erforderlich ist. Hierzu miet...