Keine Rückstellungen für die künftige Wartung von Luftfahrzeugen
Leitsatz
Ein Luftfahrtunternehmen, das öffentlich-rechtlich in regelmäßigen Intervallen zur Wartung der eingesetzten Flugzeuge verpflichtet
ist, ist nicht berechtigt, Rückstellungen für die erst künftig zu erfüllende Verpflichtung zur Grund- oder Teilüberholung
des Luftfahrtgerätes zu bilden.
Die Ablaufhemmung im Rechtsbehelfsverfahren gemäß § 171 Abs. 3a AO unterliegt nicht vergleichbaren Einschränkungen, wie sie
in § 171 Abs. 4 Satz 2 AO für den Fall der Ablaufhemmung aufgrund einer Außenprüfung geregelt sind.
Fundstelle(n): BB 2015 S. 1712 Nr. 29 DB 2015 S. 12 Nr. 24 DB 2015 S. 1381 Nr. 24 EFG 2015 S. 1247 Nr. 15 KoR 2015 S. 395 Nr. 7 StuB-Bilanzreport Nr. 15/2015 S. 600 WAAAE-93062
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