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NWB direkt Nr. 31 vom Seite 835

Mietnebenleistungen als unabhängige und getrennt zu beurteilende Leistungen

Stefan Greif

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAE-95808 Mit Urteil vom - Rs. C-42/14 NWB DAAAE-90887 hat der EuGH auf eine Vorlage aus Polen hin entschieden, dass Mietnebenleistungen wie z. B. die Lieferung von Wasser, Elektrizität und Wärme regelmäßig unabhängige Leistungen des Vermieters darstellen, die getrennt zu beurteilen sind.

Ausführlicher Beitrag s. .

Sachverhalt

[i]Führt Weiterbelastung von Kosten für Elektrizität, Wärme etc. zu einer Leistungskette?Die Klägerin belastet die Kosten für bestimmte Versorgungsleistungen (Lieferung von Elektrizität, Wärme und Wasser sowie Abfallentsorgung) an die Mieter weiter. Dabei ging sie davon aus, dass die Versorgungsleistungen getrennt zu beurteilen seien und wendete daher den für die jeweilige Versorgungsleistung geltenden Steuersatz an. Die Finanzverwaltung lehnte die Abrechnungsmethode der Klägerin jedoch ab. Letztendlich musste sich der EuGH mit der Streifrage [i]Weiterbelastungen eigenständige Leistung oder Nebenleistung?befassen. Er musste entscheiden, ob erstens die Weiterbelastung von Kosten für Elektrizität, Wärme etc. zu einer Leistungskette vom Versorgungsunternehmen an den Vermieter an den Mieter führt, und ob zweitens diese Weiterbelastungen als Nebenleistung zur Vermietung oder als eigenständige Leistungen zu beurteilen sind.

Erste Vorlagefrage

[i]EuGH bestätigt LeistungsketteIm Rahmen der ersten Vorlagefrage hat d...