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FG Düsseldorf 21.04.2015 6 K 418/14 K,F, BBK 14/2015 S. 630

Bilanzierung | Rückstellung für Flugzeugwartung

Der Halter eines Flugzeugs darf erst dann eine Rückstellung für die Wartung eines Flugzeugs bilden, wenn die zulässige Betriebszeit für das Flugzeug abgelaufen ist. Eine Ansammlung der Rückstellung entsprechend der bereits erfolgten Nutzungsdauer ist nicht zulässig. [i]Keine Vollstreckbarkeit der WartungsverpflichtungSolange das Flugzeug die luftfahrtrechtliche Stundenzahl noch nicht erreicht hat, besteht keine Verpflichtung zur Wartung. Das Luftfahrtbundesamt könnte eine Wartung daher nicht durchsetzen.

Hinweis:

[i]Letter-Check für FlugzeugeBei der Flugzeugwartung geht es um den sog. Letter-Check (A-Check, B-Check etc.), der je nach Umfang der absolvierten Flugstunden durchgeführt werden muss. Wirtschaftlich betrachtet erscheint es zwar sinnvoll, zu jedem Bilanzstichtag eine Rückstellung im Umfang der zum 31. 12. absolvierten Flugstunden zu...