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NWB direkt Nr. 29 vom Seite 782

Kürzung des Sonderausgabenabzugs für Krankenversicherungsbeiträge um Bonuszahlungen?

Tobias Gerauer

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB HAAAE-93978 Bonuszahlungen der Krankenkasse für besonders gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten sind nach der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung als Beitragsrückerstattung einzuordnen (Rn. 72 des BStBl 2013 I S. 1087. Der Abzug für die unbeschränkt als Sonderausgaben abziehbaren Vorsorgeaufwendungen, also der Abzug der Krankenversicherungsbeiträge für die Basisversorgung, soll demnach gemindert werden. Dagegen hat nun das NWB HAAAE-93456 entschieden, die Bonuszahlungen mindern den Sonderausgabenabzug nicht.

Ausführlicher Beitrag s. .

FG Rheinland-Pfalz: Boni sind keine Beitragsrückerstattung

[i]Gleichartigkeit mit Versicherungsbeiträgen fehltDie Sonderausgabenkürzung komme nach der Auffassung des Finanzgerichts nur infrage, wenn die an die Versicherten der Krankenkasse bezahlten Boni i. S. des § 65a SGB V mit Versicherungsbeiträgen für die Krankenbasisversorgung ihrem Wesen nach gleichartig sind. Bei den Boni sei aber keine Gleichartigkeit gegeben, da sie unabhängig vom Basisversicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung gewährt werden. Eine Beitragsrückerstattung mindere aber grundsätzlich den Leistungsanspruch aus der V...