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KSR Nr. 7 vom Seite 10

Einkommensteuerpauschalierung nach § 37b EStG

Umfangreiche Neufassung des BMF-Anwendungsschreibens zur Sachzuwendungsnorm

Lukas Hilbert

Zu Streitfragen rund um die seit 2007 bestehende Pauschalierungsmöglichkeit für Sachzuwendungen hatte der BFH gegen Ende 2013 in einer ersten Reihe höchstrichterlicher Entscheidungen Stellung genommen (vgl. im Einzelnen Hilbert, KSR direkt 2/2014 S. 5 und 4/2014 S. 7). Nach Abstimmung mit den Wirtschaftsverbänden hat das BMF nun sein Anwendungsschreiben zur Regelung ausführlich ergänzt und neu gefasst; u. a. wird dabei insbesondere auf die Grundsätze und die Umsetzung der vorgenannten Urteile Bezug genommen.

Umfang und Anwendung der Pauschalierung

§ 37b EStG bietet zwei getrennt zu betrachtende Pauschalierungskreise für Zuwendungen an Dritte (Abs. 1) und an eigene Arbeitnehmer (Abs. 2); das Wahlrecht für Letztgenannte ist – auch bei abweichendem Wirtschaftsjahr – stets kalenderjahrbezogen auszuüben. Eine Rücknahme der Pauschalierung soll nicht möglich sein. Die Finanzverwaltung lässt im Anwendungsbereich des § 37b Abs. 1 EStG aber zu, Sachzuwendungen an Konzernmitarbeiter individuell zu besteuern, während solche an (sonstige) Dritte der Pauschalierung unterworfen werden.

Umstritten war früher vor allem, welche Sachzuwendungen im Einzelnen zu erfassen sind. In Abkehr von ihrer vorherigen Position folgt die Finan...