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Zuwendungen an Arbeitnehmer
Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b Abs. 2 EStG
Betrieblich veranlasste Sachzuwendungen, die ein Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer oder an Personen, die nicht in einem Dienstverhältnis stehen, abgibt, führen zu einem steuerpflichtigen geldwerten Vorteil beim jeweiligen Empfänger. Dabei ist es in der Regel schwierig, den eigentlichen geldwerten Vorteil genau zu ermitteln. Seit dem Jahre 2007 besteht die Möglichkeit, solche Sachzuwendungen im Rahmen des § 37b EStG pauschal zu versteuern. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in drei Urteilen vom (, , ) ausführlich Stellung zu den Grenzen der Steuerpauschalierung nach § 37b EStG bezogen. Das umfangreich Stellung zur Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG genommen und dabei die BFH-Rechtsprechung berücksichtigt.
I. Allgemeines
Das Pauschalierungswahlrecht des § 37b EStG bezieht sich nicht nur auf das Pauschalierungsrecht bei Zuwendungen an Arbeitnehmer, sondern schließt auch die Pauschalierung bei Zuwendungen an Dritte, also Kunden und Geschäftsfreunde, mit ein.
Mit der Pauschalierung wird der geldwerte Vorteil beim Empfänger durch den Zuzuwendenden abgegolten. Dabei muss zwingend beachte...