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Steuerliche Behandlung von Arbeitgeberdarlehen
Zusammenfassung und Aktualisierung verschiedener Verwaltungsregelungen
Die Finanzverwaltung hat die Weisungen zur lohnsteuerlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen allgemein ( BStBl 2008 I S. 892) und zur Darlehensgewährung an Arbeitnehmer von Kreditinstituten ( BStBl 1993 I S. 339) zusammengefasst und unter Berücksichtigung der bestehenden Bewertungswahlrechte für den Ansatz des Zinsvorteils nach § 8 Abs. 2 bzw. Abs. 3 EStG ( BStBI 2013 I S. 279) aktualisiert. Die Neuregelung ist in allen offenen Fällen anzuwenden.
Zinsvorteile aus Arbeitgeberdarlehen
Zinsvorteile, die der Arbeitnehmer durch seinen Arbeitgeber eingeräumt erhält, sind Arbeitslohn. Für die Ermittlung des Zinsvorteils ist zwischen einer Bewertung nach § 8 Abs. 2 EStG und einer Bewertung nach § 8 Abs. 3 EStG zu unterscheiden. Allerdings besteuert die Finanzverwaltung einen Zinsvorteil nur dann, wenn die Summe der noch nicht getilgten Darlehen am Ende des Lohnzahlungszeitraums 2.600 € übersteigt. Bei dem Betrag von 2.600 € handelt sich um eine Freigrenze, die auch durch Gewährung mehrerer Darlehen nicht vervielfältigt werden kann.
Der Arbeitgeber gewährt seinem Arbeitnehmer ein zinsloses Darlehen in Höhe von 2.500 €. Die daraus resultierenden Zinsvorteile sind nicht als Arbeitslohn z...