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Geldwerte Vorteile bei Arbeitgeberdarlehen
[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 595Das BMF hat die bisherigen Regelungen zur lohnsteuerlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen überarbeitet und an die neue BFH-Rechtsprechung angepasst.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Zinsvorteile aus Arbeitgeberdarlehen
Ein [i]Darlehen > 2.600 €Arbeitgeberdarlehen liegt vor, wenn dem Mitarbeiter vom Arbeitgeber oder aufgrund des Dienstverhältnisses von einem Dritten Geld überlassen wird und diese Geldüberlassung auf einem Darlehensvertrag beruht. Zinsvorteile aufgrund eines Arbeitgeberdarlehens gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Die Erfassung des geldwerten Vorteils unterbleibt jedoch, wenn die Summe der noch nicht getilgten Darlehen am Ende des Lohnzahlungszeitraums 2.600 € nicht übersteigt.
II. Ermittlung des Vergleichszinses
Ein [i]Wahlrecht:geldwerter Vorteil entsteht, wenn der vom Mitarbeiter gezahlte Zinssatz unter dem für steuerliche Zwecke zu ermittelnden Vergleichszins liegt. Bei der Ermittlung dieses Vergleichszinses ist zwischen der Bewertung nach § 8 Abs. 2 EStG und § 8 Abs. 3 EStG zu unterscheiden:
Die [i]Bewertung nach § 8 Abs. 3 EStGBewertung nach § 8 Abs. 3 EStG ist anzuwenden, wenn der Arbeitgeber Darlehen gleicher Art und – mit Ausnahme des Zinssatzes – zu gleichen Kondition...