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Track 15 | Außergewöhnliche Belastungen: Behindertengerechter Umbau einer Dusche
Bei dem behindertengerechten Umbau einer Dusche sind nach einem aktuellen Urteil des FG Baden-Württemberg auch die notwendigen Folgekosten als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Ungeklärt ist hingegen, ob Steuerpflichtigen aus Billigkeitsgründen nach § 163 AO ein Wahlrecht auf die Verteilung der Aufwendungen einzuräumen ist. Die Revision gegen ein bejahendes Urteil des FG Saarland hat der BFH als unzulässig verworfen. Diese Frage bleibt daher offen.
Eine Finanzgerichtsentscheidung zu Gunsten der Steuerzahler möchten wir Ihnen nun vorstellen – zu außergewöhnlichen Belastungen.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gilt bei Umbaukosten, die durch eine Behinderung bedingt sind: Der Mehraufwand, der auf einer behindertengerechten Gestaltung des individuellen Wohnumfelds beruht, steht stets unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit. Und zwar so stark, dass die Erlangung eines etwaigen Gegenwerts in Anbetracht der Gesamtumstände regelmäßig in den Hintergrund tritt. Es ist insbesondere nicht erforderlich, dass die Behinderung auf einem nicht vorhersehbaren Ereignis beruht und deshalb ein schnelles...