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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 16 | Umsatzsteuer: Zahnaufhellungen durch Zahnärzte können steuerfrei sein

Zahnaufhellungen (Bleaching), die ein Zahnarzt zur Beseitigung behandlungsbedingter Zahnverdunklungen vornimmt, sind nach einem aktuellen Urteil des BFH umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen. Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG ist nicht auf solche Leistungen beschränkt, die unmittelbar der Diagnose, Behandlung oder Heilung einer Krankheit oder Verletzung dienen. Sie erfasst auch Leistungen, die erst als Folge solcher Behandlungen erforderlich werden.

Bevor wir zu unserem ausführlichen Hauptthema kommen, haben wir noch ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs zur Umsatzsteuer für Sie ausgewählt. Betroffen sind in erster Linie Zahnärzte, denn es geht um die Aufhellung von Zähnen, das sog. Bleaching. Die Entscheidung hat aber darüber hinaus eine grundsätzliche Bedeutung.

Der V. Senat des BFH hat ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichtes bestätigt, über das wir in unserer März-Ausgabe 2015 berichtet hatten. Damit steht jetzt fest: Aufhellungen von Zähnen, die ein Zahnarzt vornimmt, um behandlungsbedingte Verdunklungen zu beseitigen, sind steuerfreie Heilbehandlungen.

Die Richter machten deutlich: Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG ist nicht a...