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RENO Nr. 5 vom Seite 16

Aktuelle Rechtsprechung für die Praxis

Rechtsfachwirtin Silke Umland; Drochtersen

An dieser Stelle finden Sie regelmäßig Entscheidungen der oberen Gerichte, die für Ihre tägliche Arbeit von Nutzen sein können.

Fristbeginn Wiedereinsetzungsantrag

Die Schadensersatzklage der Klägerin wird durch das Landgericht abgewiesen. Das Urteil wird dem klägerischen Anwalt am zugestellt. Am diktiert er den Entwurf der Berufungsschrift und erteilt die Anweisung, ihm eine Abschrift vorzulegen, dem Rechtsschutzversicherer eine Abschrift zusammen mit einer Kostenschutzanfrage zu übermitteln und eine Wiedervorlage zur Einlegung der Berufung für den zu notieren. Die letztgenannte Anweisung unterlässt die Rechtsanwalts­ und Notarfachangestellte weisungswidrig. Die Kostenschutzzusage geht der Kanzlei am zu, wird dem Rechtsanwalt zusammen mit der unterschriftsreifen Berufungsschrift jedoch erst am vorlegt. Der Schriftsatz wird dem OLG am gleichen Tag per Telefax übermittelt. Der Hinweis des Beklagten, dass die Berufung verspätet eingelegt wurde, geht der Klägerseite am zu. Es wird ein Wiedereinsetzungsantrag gestellt und als Fristbeginn der Zugang des gegnerischen Schriftsatzes angenommen. ...

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RENO - Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten