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RENO Nr. 5 vom Seite 14

Pfändungsmöglichkeit trotz vorrangiger Gläubiger

Geprüfte Rechtsfachwirtin Nicole Topf; Zeitz

Viel zu oft gehen Vollstreckungsversuche ins Leere, da bereits andere Gläubiger die Vollstreckung betreiben oder Unpfändbarkeit vorliegt. Schlimmstenfalls trifft beides zu. Eigene Vollstreckungsversuche müssen jedoch nicht zwangsläufig ebenso aussichtslos sein. So zeigt der folgende Beitrag, dass ein augenscheinlich aussichtsloser Fall mit einigen Kniffen und Fachwissen durchaus für Überraschung und Freude aufseiten des Mandanten sorgen kann.

Sachverhalt

Der Mandant hat Forderungen gegen seinen ehemaligen Mieter. Der Schuldner hat einen Ausgleich der Forderung mündlich gegenüber dem Mandanten abgelehnt. Zudem ist er der Meinung, bei ihm wäre „nichts zu holen“, da schon mehrere Vollstreckungen gegen ihn im Sande verlaufen sind.

Der Mandant vermutet, dass der Schuldner eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See erhält, da bei der Räumung der Mietwohnung entsprechende ungeöffnete Briefe gefunden wurden. Die Hauptforderung beträgt 3.000 €.

Vollstreckung

Bei dem zuständigen Vollstreckungsgericht wird Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis und die Übersendung der eidesstattlichen Versicherung des Schuldners beantragt. Aus dieser e...

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