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BÜRO Nr. 6 vom Seite 15

Berücksichtigung von Gesetzen bei der Planung und Verwaltung des Personaleinsatzes

Susanne Kowalski; Hamminkeln

Arbeitszeit-, Lohnfortzahlungs- und Mutterschutzgesetz sind nur einige Beispiele für die zahlreichen Regeln, an die sich Unternehmen bei der Planung des Personaleinsatzes halten müssen. Die Organisation und Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften ist Aufgabe der Personalabteilung. Lesen Sie hier, was bei der Planung des Personaleinsatzes zu berücksichtigen ist und wie Arbeitszeitregelungen und Urlaubsansprüche überprüft und dokumentiert werden. Informationen zu wichtigen arbeitsrechtlichen Fristen runden diesen Beitrag ab.

Arbeitszeitregelungen

Wann und wie lange Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten dürfen, ist im Arbeitszeitgesetz, kurz ArbZG, geregelt. Auf der einen Seite soll es die Beschäftigten schützen und auf der anderen Seite den Unternehmen die notwendige Flexibilität bieten. Flexibilität soll Betrieben einen wirtschaftlichen und reibungslosen Ablauf ermöglichen. Ohne flexible Arbeitszeitmodelle wäre es in zahlreichen Unternehmen nämlich nicht möglich, im globalen Wettbewerb zu bestehen. Damit Arbeitgeber diese Flexibilität nicht auf Kosten der Mitarbeiter/innen ausnutzen, gibt es das Arbeitsschutzgesetz. Darin geht es schwerpunktmäßig um Folgendes:

  • Höchstgrenzen für die tägliche Arbeitsz...

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