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BFH erteilt Anwendung der Gesamtplanrechtsprechung bei Übertragung nach § 6 Abs. 3 EStG eine Absage
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAE-92339 Mit Urteil vom - IV R 29/14 NWB CAAAE-83408 hat der IV. Senat des BFH entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung ( BStBl 2005 I S. 458) entschieden, dass die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils nach § 6 Abs. 3 EStG auch dann zum Buchwert möglich ist, wenn kurze Zeit vorher Sonderbetriebsvermögen aufgrund einheitlicher Planung veräußert worden ist.
Ausführlicher Beitrag s. .
Gesamtplanrechtsprechung im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 3 EStG
[i]BFH schränkt Reichweite der Gesamtplanrechtsprechung einDie Gesamtplanrechtsprechung ist nicht auf den Anwendungsbereich des § 6 Abs. 3 EStG übertragbar. Der BFH hat in seiner Entscheidung klargestellt, dass die Rechtsfigur des Gesamtplans grds. nur im Bereich der §§ 16 und 34 EStG zum Tragen kommt. Denn die Tarifermäßigung nach § 34 EStG verfolge das gesetzgeberische Ziel, die zusammengeballte Realisierung der während vieler Jahre entstandenen stillen Reserven nicht dem progressiven Einkommensteuertarif zu unterwerfen. Die Tarifermäßigung sei nur zu gewähren, wenn sämtliche stillen Reserven einer betrieblichen Sachgesamtheit in einem einheitlichen Vorgang aufgedeckt würden. Daher sei es erforderlich, bei einer kurz vor der Betriebsveräußerung stattfindenden ...