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NWB Nr. 26 vom Seite 1914

BFH erteilt Anwendung der Gesamtplanrechtsprechung bei Übertragung nach § 6 Abs. 3 EStG eine Absage

Falco Hänsch

[i]BFH, Urteil vom 9. 12. 2014 - IV R 29/14 NWB CAAAE-83408 Die Reichweite der vom BFH seinerzeit zur Anwendbarkeit der Tarifbegünstigung nach § 34 EStG ins Leben gerufenen Gesamtplanbetrachtung steht seit Jahren zur Diskussion. Die Finanzverwaltung wendet die Gesamtplanrechtsprechung auch bei der Übertragung einer betrieblichen [i]Bode, NWB 19/2015 S. 1374Sachgesamtheit in Form eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils nach § 6 Abs. 3 EStG an ( BStBl 2005 I S. 458, Rn. 7). Mit Urteil [i]Kanzler, NWB 13/2014 S. 902vom - IV R 29/14 NWB CAAAE-83408 hat der IV. Senat des BFH entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung entschieden, dass die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils nach § 6 Abs. 3 EStG auch dann zum Buchwert möglich ist, wenn [i]Grundlagen „Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs bzw. eines Mitunternehmeranteils gem. § 16 EStGNWB SAAAE-58871 kurze Zeit vorher Sonderbetriebsvermögen aufgrund einheitlicher Planung veräußert worden ist. Damit führt der BFH seine Rechtsprechung fort und hat nochmals eindringlich bestätigt, dass die Grundsätze der Gesamtplanrechtsprechung auf betriebliche Umstrukturierungen nach § 6 Abs. 3 EStG nicht übertragen werden können. Bereits mit Urteil vom - IV R 41/11 NWB TAAAE-19933 hatte der BFH entschieden, dass es für die Anwendbarkeit des § 6 Abs. 3 EStG nur auf das Betriebsvermögen ankommt, das im Ze...