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Heilberufe-Beratung direkt digital Nr. 6 vom Seite 9

Umsatzsteuerpflicht bei Infrastrukturleistungen

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Holger Patzschke

Kostendruck und Spezialisierung im Heilberufebereich führen verstärkt zu betriebswirtschaftlich motivierten Kooperationen. Diese zum Teil auch von den Interessenvertretern und der Gesundheitspolitik gewünschte engere Zusammenarbeit ist nicht immer mit den umsatzsteuerrechtlichen Befreiungsnormen in Einklang zu bringen.

Sachverhalte:

Eine Gemeinschaftspraxis verpflichtete sich gegenüber einem Vertragsarzt, dem eine entsprechende Genehmigung im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening (Früherkennungsprogramm) erteilt worden ist (sog. Programmverantwortlicher Arzt – PVA –), die räumlichen, personellen, geräteseitigen und sachlichen Voraussetzungen zu schaffen, um nach Vorgabe der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV Mammographie-Screening-Aufnahmen erbringen zu können. Parallel dazu wurde eine weitere Kooperationsvereinbarung geschlossen. Gemäß dieser Vereinbarung hatte die Gemeinschaftspraxis für ihr vom PVA nach dem Zufallsprinzip zugewiesene Mammographie-Aufnahmen zu befunden.

Eine aus vier Ärzten bestehende Gemeinschaftspraxis schloss mit einem weiteren niedergelassenen Arzt einen Praxisg...