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Arbeitnehmerüberlassung – Was ist verboten, was ist erlaubt?
Die rechtlichen Grenzen nach aktueller Rechtslage
Der EuGH hatte mit Urteil vom - Rs. C-533/13 (NJW 2015 S. 1233) erstmals Gelegenheit, zu Auslegungsfragen betreffend die Leiharbeitsrichtlinie Stellung zu nehmen. Das Urteil geht auf Vorlagefragen eines finnischen Arbeitsgerichts zurück. Das Gericht hatte u. a. die Frage adressiert, ob der längerfristige Einsatz von Leiharbeitnehmern neben den eigenen Arbeitnehmern eines Unternehmens im Rahmen der gewöhnlichen Arbeitsaufgaben als verbotener Einsatz von Leiharbeitnehmern eingestuft werden kann. Der EuGH hat sich hierzu letztlich nicht positioniert und es dahinstehen lassen, was mit „vorübergehender Überlassung“ (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG) gemeint ist. Für die Praxis bleibt damit eine besonders zentrale Fragestellung des neu gefassten Arbeitnehmerüberlassungsrechts weiterhin ungeklärt. Mit dieser Frage sowie den praktischen Problemen im Umgang mit § 1 AÜG befasst sich der vorliegende Beitrag.
Zum Thema sind in der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) aufrufbar:
Arbeitnehmerüberlassungsvertrag – Schreibvorlage NWB ZAAAD-61250
infoCenter Beitrag „Leiharbeit“ NWB YAAAA-41708
infoCenter Beitrag „Werkvertrag“ NWB ZAAAB-04909
Eine Kurzf...