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Neuer Referentenentwurf zur Änderung des AÜG – Eine Analyse des „zweiten Versuchs“ des BMAS
[i]Seel, NWB 51/2015 S. 3810Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom hat viel Kritik erfahren. Das BMAS hat inzwischen am eine überarbeitete Version des [i]Referentenentwurf des BMAS vom 17. 2. 2016 Datei öffnenReferentenentwurfs vorgelegt. Nachfolgend werden die Änderungen gegenüber dem „ersten Versuch“ erläutert und bewertet.
I. Wesentliche Änderung im AÜG
1. Überarbeitung von § 611a BGB-E
[i]Beschränkungen der Werkverträge wurden überarbeitetDas BMAS hat insbesondere die Beschränkungen der Werkverträge überarbeitet. Konkret sieht die Neufassung den in § 611a BGB-E vorgesehenen Kriterienkatalog zur Abgrenzung eines Arbeitsvertrags von anderen Vertragsverhältnissen nicht mehr vor. Ferner hat das Ministerium die – widerlegbare – Vermutung für ein Arbeitsverhältnis für den Fall, dass im Rahmen eines Statusverfahrens von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses festgestellt worden ist, gestrichen. Der neue Entwurf beinhaltet in § 611a BGB-E nunmehr allgemeine, durch unbestimmte Rechtsbegriffe umschriebene Abgrenzungsmerkmale. Nach der Neufassung sollen folgende drei Kriterien entscheidend für die Einordnung als Arbeitnehmer sein:
Weisungsgebundenheit,
Fremdbestimm...