Die Schweiz macht Ernst
Die eidgenössische [i]Zum Ablauf von Amtshilfeersuchen in der Schweiz s. Holenstein, IWB 10/2014 S. 370 NWB WAAAE-65201 Steuerverwaltung wird offenbar mit Amtshilfeersuchen wegen Bankkunden aus dem Ausland überhäuft. Dass die ESTV die betroffenen Personen darüber informiert, ist wirklich keine Sensation und dem IWB-Leser geläufig (s. Holenstein, IWB 10/2014 S. 370). Wenig überraschend ist auch, dass bei unbekanntem Aufenthalt die ESTV als letztes Mittel eine öffentliche Zustellung im Schweizer Bundesblatt unternimmt. Dies ist – zumal bei Auslandskunden – sicher besser geeignet als die Anheftung an eine örtliche Gerichtstafel.
[i]Öffentliche Zustellung ist kein Pranger, sondern soll den Betroffenen rechtliches Gehör ermöglichenSo kam auch eine Anzahl von in Deutschland vermuteten Personen zu unliebsamer Publizität – unter Nennung ihrer letzten bekannten Adresse, ihres Geburtsdatums und der Nationalität. Darin liegt durchaus kein „Outing“ und kein „Internetpranger“. Außerdem geht die Vermutung, bei diesen Personen könnte es sich um Steuerhinterzieher handeln, mitnichten von den Schweizer Finanzbehörden aus, sondern trägt den Absendestempel des heimischen Fiskus, z. B. in Deutschland. Insofern überrascht die Entrüstung über diese Praxis. Nur zur Erinnerung: Transparenz ist das Mantra aller fiskalpolitischen Bemühungen jüngerer Zeit. Und was wir hier sehen, ist schlicht das allerletzte Angebot an (ehemalige!) Bankkunden in der Schweiz, gegen die ihr heimisches Finanzamt ermittelt, sich über den Gegenstand der Anfrage zu informieren und Rechtsmittel zu prüfen. Ungemach droht dem aufgerufenen Personenkreis also nicht durch die ESTV. Diese verkündet keine Vorverurteilung. Mehr noch, die Schweiz macht jetzt nur bei der internationalen Zusammenarbeit der Fiski Ernst.
[i]Presseinformation zum Abkommen über Informationsaustausch zwischen EU und Schweiz unter http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5043_de.htmIm Übrigen dürfte die Zahl dieser Veröffentlichungen sogar noch zunehmen. Denn die EU und die Schweiz haben am – schneller als erwartet – ein Abkommen unterzeichnet, das den automatischen Austausch über alle Finanzkonten und ausländischen Einkünfte ab 2018 vorsieht. Allerdings ist auch diese Entwicklung nicht neu, hat sich die Schweiz doch bereits durch die Erklärung vom zum internationalen Standard in der Steueramtshilfe bekannt. Dies ist durch das eidgenössische Gesetzgebungssystem ebenfalls früh transparent gewesen.
[i]Steuerrecht der Schweiz ist Schwerpunkt dieser IWB-AusgabeWie sehr das Schweizer Steuerrecht in Bewegung ist, belegen der Überblick von Altorfer/Streule über den Steuerstandort Schweiz für 2014 ab und die Darstellung der jüngsten Änderungen im Mehrwertsteuerrecht von Plikat ab .
Ich wünsche Ihnen hilfreiche Einblicke
Nils Henrik Feddersen
Fundstelle(n):
IWB 11 / 2015 Seite 1
CAAAE-91709