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Abgrenzung zwischen drohenden und erwarteten Verlusten
I. Sachverhalt
Die Zuliefergesellschaft Z ist faktisch vom Produzenten P abhängig. In den Jahren 01 bis 03 sind jeweils mehr als 90 % des Umsatzes auf Lieferungen an P entfallen. Die Ertragslage der Z war dabei ausgesprochen gut. Sie erzielte in den betreffenden Jahren vor Steuern eine Umsatzrendite von etwa 20 %.
Erstmals Ende 03 beschafft sich die P die Jahresabschlüsse (01 und 02) der Z und wird dabei auf die vorgenannte Ertragslage aufmerksam. Die P kündigt daraufhin an, die Lieferbeziehungen mit der Z nur fortzusetzen, wenn diese ihre Preise für einen Zeitraum von drei Jahren (04 bis 06) um 30 % reduziert. Dem Einwand der Z, diese würde dann einen Verlust machen, entgegnet die P mit Verweis auf ungehobene angebliche Kosteneinsparpotenziale.
Die Z sieht keine entsprechenden Einsparpotenziale, hat aber angesichts der enormen Abhängigkeit von P keine Alternative zu weitgehenden Konzessionen. Sie hofft lediglich, die 30 % auf 25 % und den Zeitraum von drei auf zwei Jahre herunterhandeln zu können. Tatsächlich erreicht sie dieses Ziel in dem nach längeren Verhandlungen im April 04 geschlossenen Rahmenvertrag.