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Grundsteuer | Zur Steuerbefreiung für sog. ÖPP-Projekte
Das seine Rechtsprechung zur Grundsteuerbefreiung bei einer sog. Öffentlich-Privaten-Partnerschaft (ÖPP) fortentwickelt und entschieden, dass eine Befreiung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. mit Abs. 1 Satz 3 GrStG für ein Erbbaurecht nicht eingreift, wenn in dem ÖPP-Vertragswerk für die erforderliche Rückübertragung lediglich Optionsrechte zum Ablauf des Nutzungszeitraums eingeräumt werden.
Mit Urteil vom - 3 K 1511/11 NWB JAAAE-86268 hatte das FG Hessen in einem Fall, in dem eine Schule im Rahmen eines sog. ÖPP-Projektes auf der Grundlage eines Erbbaurechtsvertrags zum Teil saniert und zum Teil neu errichtet sowie aufgrund eines Mietvertrags genutzt wurde, entschieden, dass eine Grundsteuerbefreiung hinsicht...