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Grunderwerbsteuer | Unterschiedliche Behandlung von amtlicher und freiwilliger Baulandumlegung ist verfassungsgemäß
Das entschieden, dass die unterschiedliche grunderwerbsteuerliche Behandlung von amtlicher und freiwilliger Baulandumlegung verfassungsgemäß ist. Beide Umlegungsarten würden in städtebaulicher Hinsicht zwar eine gleiche Zielrichtung aufweisen, unterschieden sich jedoch in ihrem Verfahren und hinsichtlich der Freiwilligkeit der Teilnahme. Diese Unterschiede seien von solchem Gewicht, dass der Gesetzgeber die beiden Umlegungsarten unterschiedlich behandeln dürfe.