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Abschreibungen in der Ergänzungsbilanz nach Erwerb eines Mitunternehmeranteils
Grundsatzentscheidung des IV. Senats des BFH
[i]BFH, Urteil vom 20. 11. 2014 - IV R 1/11 NWB FAAAE-83699 Beim Erwerb eines (Personen-)Gesellschaftsanteils bestimmt sich der Kaufpreis grds. nach investitionsrechnerischen Methoden, insbesondere nach der DCF-Methode (Discounted Cash-Flow). Dabei spielen in erster Linie die Zukunftserfolgserwartungen der Gesellschaft, repräsentiert in den zukünftigen Unternehmenserträgen, eine Rolle. Die mittelbar erworbenen Wirtschaftsgüter gehen dagegen in die Kaufpreisbestimmung nicht [i]Kahle in Prinz/ Kanzler, NWB Praxishandbuch Bilanzsteuerrecht, 2. Aufl. 2014 Rn. 1427 ff., m. w. N. zu FN. 178 ISBN: 978-3-482-63752-0direkt mit ein. Für die Bilanzierung des erworbenen Mitunternehmeranteils und damit für die steuerlichen Konsequenzen aus dem Anteilserwerb wird dagegen auf die erworbenen Wirtschaftsgüter abgestellt. Diese in der internationalen M&A-Praxis als „underlying assets“ bezeichneten bilanziell vor Erwerb nicht zutage getretenen Zukunftserfolgserwartungen stellen häufig die zentralen „Werttreiber“ des Investment-Vehikels dar. Aus diesem Grunde verwundert es nicht, dass deren (steuer-) bilanzielle Behandlung für die Vorteilhaftigkeit des Investments von entscheidender Bede...