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NWB Nr. 20 vom Seite 1451

Amtshilferichtlinie wird neu gefasst

[i]hib – heute im bundestag Nr. 197Auf EU-Ebene tauschen die Mitgliedstaaten steuerliche Informationen untereinander gemäß der EU-Amtshilferichtlinie aus. Diese sieht den Informationsaustausch auf Ersuchen, den automatischen Informationsaustausch sowie den spontanen Informationsaustausch vor. Die Bundesrepublik Deutschland setzt sich auf EU-Ebene dafür ein, die Vorgaben für den spontanen Informationsaustausch in der Amtshilferichtlinie so zu fassen, dass deren einheitliche Anwendung durch die Mitgliedstaaten sichergestellt wird. Mit der Neufassung soll auch der Informationsaustausch bei der Erteilung von „Tax Rulings“ (Vereinbarungen von Unternehmen mit EU-Mitgliedsländern über Steuern), die möglicherweise die Besteuerung in einem anderen EU-Land tangieren würden, „verbindlich und eindeutig“ für alle EU-Staaten geregelt werden (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, BT-Drucks. 18/4517).