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StuB Nr. 9 vom Seite 330

Betriebliche Veranlassung von Darlehen einer Personengesellschaft an ihre Gesellschafter

Anmerkungen zum

Prof. Dr. Carsten Pohl LL.M.

Mit Urteil vom nahm der BFH zu der Frage Stellung, ob und unter welchen Voraussetzungen die Darlehensgewährung einer Personengesellschaft an ihre Gesellschafter betrieblich oder privat veranlasst ist. Der folgende Beitrag fasst die nach der Rechtsprechung maßgeblichen Grundsätze zusammen und stellt die sich daraus ergebenden Konsequenzen dar.

Kernaussagen
  • Ein Darlehen gehört danach nur dann nicht zum Betriebsvermögen einer Personengesellschaft, wenn festgestellt werden kann, dass keine oder nur eine unwesentliche betriebliche Veranlassung für seine Ausreichung bestand.

  • Die Veranlassungsprüfung ist nicht mit einer reinen Fremdvergleichsprüfung identisch.

  • Vielmehr hat eine Gesamtwürdigung aller Umstände zu erfolgen, wobei dem Fremdvergleich nur eine indizielle Bedeutung zukommt.

I. Einleitung

[i]Lüdenbach, Darlehen einer KG an ihre Gesellschafter, StuB 6/2015 S. 227 NWB BAAAE-86745 Kolbe, Betriebsvermögen (EStG), infoCenter NWB BAAAB-14222 Roning, Darlehen, infoCenter NWB NAAAB-36685 Darlehensvertrag, Arbeitshilfe NWB YAAAB-05300 Ob eine Darlehensforderung einer Personengesellschaft gegen einen Gesellschafter zum steuerlichen Betriebs- oder Privatvermögen zählt, ist unter vielfältigen Aspekten von Bedeutung. Zunächst bestimmt die Zuordnung, ob und nach welchen Regeln...