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Kaufpreisaufteilung bei fehlender Betriebsqualität
I. Problemstellung
Sowohl steuerlich als auch nach internationalen Regelungen gibt es explizite Vorgaben zum Erwerb eines Geschäftsbetriebs bzw. business. Fraglich kann jedoch sein, wie eine Aufteilung des Kaufpreises für eine Mehrheit von Wirtschaftsgütern/Vermögenswerten ohne Qualität eines Betriebs/Teilbetriebs bzw. business zu erfolgen hat.
II. Steuerrechtliche Bilanzierung
1. Geschäftswert entsteht nur bei Unternehmenserwerb
Ein Geschäftswert kann nur mit der Übernahme eines ganzen, lebenden und fortgeführten Unternehmens erworben werden. Der Geschäftswert repräsentiert die Gewinnchancen eines (fortlebenden) Unternehmens, soweit sie nicht in einzelnen Wirtschaftsgütern („WG“) verkörpert sind, so der BFH in seinem „Zigarrenfabrik-Urteil“ . Gegenstand dieses Urteils war u. a. der Erwerb des Vertreterstamms sowie des Verpackungs- und Werbematerials einer in Liquidation befindlichen Zigarrenfabrik, welches mit dem Firmennamen und Warenzeichen dieser Fabrik bedruckt war. Das Finanzgericht („FG“) vertrat die Auffassung, dass es dem Erwerber überwiegend auf die Vorteile a...