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Phasengleiche Dividendenrealisierung?
Nach IAS 18.30(c) sind Dividendenerträge erst „mit der Entstehung des Rechtsanspruchs des Anteilseigners auf Zahlung zu erfassen.“ Somit scheidet eine phasengleiche Dividendenrealisation vor dem Gewinnverwendungsbeschluss aus.
Pro
Entgegen der weitverbreiteten Vorstellung, die IFRS würden stets dem Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise folgen, spiegelt die Kasuistik des IAS 18.30(c) eher eine „unwirtschaftliche Betrachtungsweise“ wider (kritisch Hoffmann, StuB 2015 S. 121 NWB KAAAE-84879). Für die Realisierung der Dividendenerträge muss nämlich bereits ein Gewinnverwendungsbeschluss vorliegen und damit ein zivilrechtlicher Anspruch auf eine Dividendenzahlung bestehen. Die Leerformel einer „wirtschaftlichen Betrachtungsweise“ ist jedoch missverständlich. Selbstverständlich determiniert die „rechtliche Struktur“ des Geschäftsvorfalls den „wirtschaftlichen Gehalt“, oder weniger tiefgründig-ominös ausgedrückt: Voraussetzung für die tatsächliche Zahlung ist die zivilrechtliche Entstehung des Anspruchs durch einen Gewinnverwendungsbeschluss. Dieser bildet das wirtschaftlich relevante Ereignis. Die Frage ist nur, ob für die Aktivierung einer Forderung und die damit einh...