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Wohnungseigentumsrecht | Verbrauchereigenschaft einer WEG
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist als Verbraucher gem. § 13 BGB anzusehen. Der BGH hat die bisher in Literatur und Rechtsprechung umstrittene Frage nach der Verbrauchereigenschaft der WEG bejaht. Die WEG sei im Interesse des Verbraucherschutzes der in ihr zusammengeschlossenen, nicht gewerblich handelnden natürlichen Personen regelmäßig einem Verbraucher gleichzustellen, nämlich immer dann, wenn ihr wenigstens ein Verbraucher angehöre und sie ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck S. 1040abschließe, der weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit diene. Als entscheidend hat es der BGH angesehen, dass eine natürliche Person ihre Schutzwürdigkeit als Verbraucher nicht dadurch verliere, dass sie – durch den Erwerb von Wohnungseigentum kraft Ges...