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BFH 10.02.2015 IX R 23/13, NWB 15/2015 S. 1034

Einkommensteuer | Verkauf unter aufschiebender Bedingung innerhalb der Veräußerungsfrist

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Eine Veräußerung i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG liegt vor, wenn die rechtsgeschäftlichen Erklärungen beider Vertragspartner innerhalb der Veräußerungsfrist bindend S. 1035abgegeben worden sind. (2) Ein nach § 158 Abs. 1 BGB aufschiebend bedingtes Rechtsgeschäft ist für die Parteien bindend. Der außerhalb der Veräußerungsfrist liegende Zeitpunkt des Eintritts der aufschiebenden Bedingung ist insoweit für die Besteuerung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG unerheblich.

Anmerkung:

Der Kläger hatte mit Kaufvertrag vom ein bebautes Grundstück – Betriebsanlage einer Eisenbahn – erworben und veräußerte dieses mit notariell beurkundeten Kaufvertrag vom . Der Vertrag wurde unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass die zuständige Behörde dieses Grundstück von B...