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Vorsteueraufteilungsgrundsätze bei gemischt genutzten Immobilien
– NWB DokID NWB KAAAE-66336
Der Grundsatz der Wettbewerbsneutralität hinsichtlich der Umsatzsteuer findet sich auch im Bereich der Vorsteuerabzugsberechtigung. So ist jeder Unternehmer berechtigt, die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend zu machen, soweit sich diese Umsatzsteuer auf Leistungen bezieht, die zur Erbringung umsatzsteuerpflichtiger Ausgangsumsätze verwendet werden sollen. Folglich stellt sich immer wieder die Frage nach der Abzugsberechtigung dem Grunde und der Höhe nach bei mit Umsatzsteuer belasteten Eingangsleistungen, die zum Teil auch für umsatzsteuerfreie Ausgangsleistungen verwendet werden. Die einschlägige nationale Rechtsnorm ist § 15 Abs. 4 UStG; die unionsrechtliche Vorgabe findet sich in den Art. 173 ff. MwStSystRL.
Sachverhalt:
Die Ärzte A und B beabsichtigen, ein Diagnostikzentrum zu etablieren. Bei den beabsichtigt zu erbringenden Dienstleistungen handelt es sich einerseits um medizinisch indizierte Leistungen, des Weiteren um medizinisch indizierte Leistungen auf der Basis hoher (zulässiger) Vergütungssätze sowie um Leistungen, bei denen kein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht. Angeboten werden diese Dienstleistungen in einer...